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Das Hörgerät
Münchener Straße 55
47249 Duisburg

Telefon: 02 03 - 805 00 16
Telefax: 02 03 - 807 32 65

 

Unsere Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9:00-19:00 Uhr
Samstags von 9:00 bis 14:00 Uhr

 

Hausbesuche sind nach Absprache möglich.

  • Als Lärm wird der Schall bezeichnet, der als störend oder lästig empfunden wird oder das Gehör schädigt. 

  • Ein tropfender Wasserhahn, der am Einschlafen hindert, wird als Lärm empfunden, nicht jedoch ein Rock- oder Symphoniekonzert, trotz deutlich höherer Lautstärke. 

  • Gesetzlich betrachtet ist Lärm die Überschreitung einer bestimmten Schallgrenze, physikalisch betrachtet besteht Lärm aus Schallwellen, die von den Ohren wahrgenommen werden. 

  • Ab 140 dB kann bereits ein einziges Schallereignis einen bleibenden Gehörschaden verursachen. Die Auswahl des richtigen Gehörschutzes ist besonders wichtig. Denn: "Gehörschutz soll den Lärm auf ein unschädliches Niveau abschwächen. Jedoch dürfen wichtige akustische Informationen, zum Beispiel Warnsignale oder Sprache, nicht unterdrückt werden - sie müssen hörbar bleiben!" Darüber hinaus soll störender Lärm wirkungsvoll abgeschwächt werden. 

  • Der beim Gehörschutz häufig angegebene SNR-Wert (Signal-Noise-Ratio) gibt den durchschnittlichen Dämmwert eines Gehörschützers und damit die durchschnittliche Schutzwirkung an.

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